Regelwerk

Das Regelwerk vonMost Wanted

Alle Spieler sind verpflichtet, diese Regeln zu kennen und einzuhalten. Bei der IC-Einreise werden sehr gute Regelwerkkenntnisse verlangt.

3 Bereiche46 KapitelStand 16.10.2026

Fraktionen

Regeln für legale und illegale Fraktionen, Kriegsführung, Routen und Anwesen.

Alle Spieler müssen ihren FiveM Namen zu ihrem Job anpassen.

➤ Zivi x Max Mustermann
➤ Frakname x Erika Mustermann (Ballas x Max Mustermann)

UnRP bezieht sich auf unrealistisches Verhalten innerhalb von Fraktionen und ähnelt Fail-RP, betrifft jedoch ausschließlich Fraktionsmitglieder. Jede Fraktion muss ihrem realistischen Vorbild entsprechend handeln. Eine Mafia sollte sich beispielsweise wie eine kriminelle Organisation verhalten und nicht wie eine Straßengang. Gleiches gilt für staatliche Fraktionen wie das LSPD, LSMD oder andere Behörden, die sich professionell und gemäß ihrer Rolle verhalten müssen.

Beispiel für UnRP:
Ein LSPD-Officer fährt ohne ersichtlichen Grund mit eingeschaltetem Blaulicht durch die Stadt, ohne einen Einsatz zu haben.
Oder eine Mafia trifft sich mitten auf einem belebten Parkplatz mit zwielichtigen Personen und bespricht dort offen illegale Geschäfte.

Fraktionskonzept

Folgende Voraussetzungen gelten für Fraktionskonzepte:

➤ Name der Fraktion
➤ Mindestens 15 hinterlegte Mitglieder inkl. Discord-Namen
➤ Einladungslink zum Frak. Discord
➤ Ränge sauber aufgelistet
➤ Fraktionsfarbe / Autofarbe
➤ Fraktions Outfit (mit Bildern)
➤ Gewünschtes Anwesen / Hood
➤ Hintergrund der Fraktion

Unternehmenskonzept

Anforderungen des Konzeptes für Unternehmen:

➤ Name des Unternehmens
➤ Mindestens 5 hinterlegte Mitglieder inkl. Discord Namen
➤ Einladungslink zum Unternehmens Discord
➤ Ränge sauber aufgelistet
➤ Gewünschtes Gebäude / MLO
➤ Hintergrund des Unternehmens / Ziele usw.
➤ ggf. Speisekarte (max. 10 Stk.)

❌ Kopierte, KI generierte oder geklaute Konzepte werden strikt abgelehnt.

Konflikte zwischen Fraktionen sollen grundsätzlich zuerst untereinander und kommunikativ geklärt werden. Konflikte sollen dem Roleplay dienen und nachvollziehbar aufgebaut sein. Gewalt und Schusswechsel dürfen niemals die erste Lösung eines Problems sein.

Die Fraktionsverwaltung greift erst ein, wenn keine Einigung erzielt werden kann oder schwerwiegende Regelverstöße vorliegen.

Verhalten bei Konflikten:
➥ Gegenseitige Fraktionen dürfen nicht ohne unmittelbaren Anlass gezielt eingeschüchtert werden. Dazu zählen insbesondere bewaffnete Fahrzeugkolonnen, Helikopter zur Machtdemonstration, deutlich überhöhte Mannstärke oder dauerhaft gezogene Waffen.
➥ Situationen dürfen nicht absichtlich provoziert werden, um Schusswechsel oder Eskalationen zu erzwingen. Ein solches Verhalten kann sanktioniert werden.

Voraussetzungen für eine Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung:
➥ Die betreffende RP-Situation muss seit mindestens 15 Minuten abgeschlossen sein.
➥ Für jede Beschwerde ist ein vollständiger Videobeweis mit Bild und Ton erforderlich.
➥ Das Videomaterial darf weder geschnitten noch nachträglich verändert worden sein.

Bearbeitung von Beschwerden:
➥ Beschwerden sind über die vorgesehenen Supportkanäle einzureichen. Die Fraktionsverwaltung prüft den Sachverhalt und trifft eine abschließende Entscheidung.

Kommt es zu einem Supportfall zwischen zwei Fraktionen mit jeweils mindestens 5 beteiligten Mitgliedern, müssen die Leader beider Fraktionen sowie bei Bedarf die Fraktionsverwaltung im Supportraum erscheinen. Die jeweilige Leaderschaft ist dafür verantwortlich, relevante Clips bereitzustellen und zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen.

Spieler, die eine Fraktion verlassen haben, müssen eine Wartezeit von fünf Tagen einhalten, bevor sie einer neuen Fraktion beitreten dürfen.

Dies gilt auch bei einem TrustOut. Sobald ein Spieler den Fraktionsjob nicht mehr besitzt, beginnt die 5-Tage-Sperre.

Eine bestehende Fraktionssperre kann ausschließlich von der Fraktionsverwaltung aufgehoben werden. Dies ist nur möglich, wenn ein triftiger RP-Hintergrund besteht. Ein Beispiel hierfür wäre eine realistisch ausgespielte Versetzung in eine andere legale Fraktion im Rahmen eines Roleplay-Strangs.

Fraktionsverwarnungen

Sind mehrere Mitglieder einer Fraktion an demselben Regelbruch beteiligt, kann die Sanktion in Form einer Fraktionsverwarnung ausgesprochen werden. / Generell als Strafe sind auch ,,schwere Arme,, möglich, welche mehrere Minuten bis hin zu Stunden als Bestrafung verhängt werden können.
Diese Regel tritt erst ab 5 beteiligten Mitgliedern in Kraft, bei unter 5 beteiligten Mitgliedern ist jeder Persönlich für sein Handeln verantwortlich.
Erhält eine Fraktion ihre dritte Verwarnung, wird die entsprechende Fraktion aufgelöst.

Fraktionsverwaltung

Konflikte zwischen Fraktionen sollen grundsätzlich zuerst eigenständig und untereinander geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung beziehungsweise übergeordnete Stellen greifen erst ein, wenn die beteiligten Fraktionen keine gemeinsame Lösung finden oder eine der Parteien regelwidrig handelt.
Eine Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung kann nur eingereicht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die betreffende RP-Situation muss seit mindestens 15 Minuten beendet sein.
Es muss ein Videobeweis mit Bild und Ton der entsprechenden RP-Situation vorliegen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, muss sich die betreffende Fraktion in den Fraktions-Channel „Warteraum“ begeben und dort mit @(eure Fraktion) auf sich aufmerksam machen.

Als Zivi-Gruppe darf bis zu 6 Mitgliedern agiert werden, wer mit mehr Personen (7+) agieren möchte muss eine Fraktion bei der Fraktionsverwaltung beantragen.

Fraktionen oder Zivi-Gruppen müssen beim gemeinsamen Agieren mindestens zwei gleichfarbige Kleidungsstücke tragen, damit sie als Gruppierung klar erkennbar sind. Dazu gehört auch gemeinsames Zeitverbringen als Fraktionsmitglieder, z. B. in der Hood stehen.

1 grosses (Hose, Oberteil) + 1 kleines (Flag, Hut, Maske) Erkennungsmerkmal in einheitlicher Farbe ist Pflicht. Jeder hat diese 2 Erkennungsmerkmale zu tragen.

Die Kleidung muss zusätzlich zum jeweiligen Fraktionstyp passen. Mafien müssen sich entsprechend wie Mafien kleiden, Gangs wie Gangs, Kartelle wie Kartelle und vergleichbare Gruppierungen ihrem jeweiligen Auftreten entsprechend. Die vorgeschriebenen Erkennungsmerkmale allein reichen nicht aus, wenn das gesamte Outfit nicht zum Fraktionstyp passt.

Das Tragen von Fraktionskleidung ist ausschliesslich offiziellen Mitgliedern der jeweiligen Fraktion erlaubt. Personen, die kein Teil der Fraktion sind, dürfen keine Fraktionsfarben oder einheitliche Gruppierungsoutfits offizieller Fraktionen anziehen, um Verwechslungen zu vermeiden.

Verbotene Gambo-Merkmale

➤ Handschuhe aller Art (Ausnahmen: Mechaniker, Mediziner, Mafias/Kartelle mit Anzug)
➤ Grosse Goldketten (bspw. mit Felgen)
➤ „Baby“ Gesichtsformen
➤ Alle unrealistischen Augenfarben
➤ Kussmund-Tattoos + diverse Makeups (Totenkopf, Striche, Sterne, usw.)
➤ Allgemeines Gambo-Makeup, das ausschliesslich zur Gambo-Identifikation verwendet wird
➤ Gambo-Schal aller Art

Das Tragen der offiziellen Badfraktionskleidung ist bei zivilen Aktionen oder vergleichbaren privaten Aktivitäten nicht zwingend erforderlich, solange das Mitglied dabei nicht im Namen, Interesse oder Rahmen seiner Fraktion handelt.

Bei sämtlichen offiziellen Fraktionshandlungen, insbesondere bei Baseraids, Raubüberfällen und vergleichbaren Aktionen, muss die Fraktionskleidung jedoch deutlich erkennbar getragen werden.

Pro Fraktion dürfen 2 Helikopter verwendet werden (LSMD ausgenommen).

Jede offizielle Fraktion ist verpflichtet, der Fraktionsverwaltung auf ihrem Discord Server Adminrechte einzuräumen. Der Discord Server einer Fraktion darf ausschließlich von aktiven Mitgliedern dieser Fraktion genutzt werden. Spieler, die einen permanenten Bann auf dem Server erhalten, sind unverzüglich aus dem Fraktionsdiscord zu entfernen. Die Verantwortung hierfür liegt bei der jeweiligen Fraktionsleitung. Staatsfraktionen Discords gehen in Eigentum von GMW über.

❌ Die Discords dürfen nicht für Metagaming genutzt werden, eine Fraktion die einen separaten Meta- oder sonstiges Discord benutzt und dies sollte auffliegen, so wird diese Fraktion direkt aufgelöst.

➤ Mitglieder neutraler Unternehmen (z.B. Golf Club) dürfen als Geiseln genommen werden, unter Beachtung von §6 des Regelwerks.

➤ Wenn einzelne Mitglieder gegen Crime Fraktionen agieren, dürfen diese entsprechend hochgenommen werden.

➤ Wenn die Mehrheit eines Unternehmens gegen eine Fraktion agiert, darf die ganze Gruppe hops genommen werden und eine Forderung gestellt werden.

Jede Fraktion ist verpflichtet, nach einem festgelegten Kodex zu handeln. Es wird erwartet, dass sämtliche Mitglieder die darin enthaltenen Vorgaben sowie die Bestimmungen des jeweiligen Fraktionskonzepts einhalten und ihr Verhalten und Handeln entsprechend danach ausrichten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorgaben werden gemäß UNRP des Fraktionsregelwerks entsprechend sanktioniert.

Straßengang:
Hauptaktivitäten:
- Straßenkriminalität
- Gebietskontrolle
- Drogenverkauf
- Schutzgelder

Zugelassene Bewaffnung:
- Faust
- Messer
- Baseballschläger
- Alle Pistolen

Nicht regulär zugelassen:
- Maschinenpistolen
- Sturmgewehre
- Scharfschützengewehre

Motorradclubs (MC)

Hauptaktivitäten:
- Schmuggel
- Waffenhandel
- Motorradhandel

Zugelassene Bewaffnung:
- Nahkampfwaffen
- Alle Pistolen
- Tec-9

Nicht regulär zugelassen:
- Sturmgewehre
- Scharfschützengewehre
- Maschinenpistolen

Mafia

Hauptaktivitäten:
- Geldwäsche
- Erpressung
- Luxusgeschäfte
- Korruption

Zugelassene Bewaffnung:
- Alle Pistolen
- Maschinenpistolen
- Schrotflinten
- Nicht regulär zugelassen:
- Militärische Sturmgewehre
- Scharfschützengewehre

Kartelle

Hauptaktivitäten:
- Drogenproduktion
- Schwarzmarkt
- Containerlogistik
- Schmuggel

Zugelassene Bewaffnung:
- Alle Pistolen
- Maschinenpistolen
- Schrotflinten
- Ausgewählte Langwaffen für definierte Großlagen

§1.0
Fraktionsstruktur & Verantwortung

Eine Crime Fraktion darf maximal 40 Mitglieder umfassen. Gemeinsames Agieren ist mit maximal 25 Mitgliedern erlaubt.
Reine PED-Charaktere, die keinen regulären Spielercharakter darstellen (z. B. Hunde), werden nicht auf das Mitglieder- oder Agierlimit angerechnet.
Die Fraktionsleitung ist für das Verhalten ihrer Mitglieder verantwortlich und hat sicherzustellen, dass diese unter Kontrolle gehalten werden.

Ein Sturz des Fraktionsleaders (12er) ist nur möglich, wenn:
➥ die gesamte übrige Leaderschaft (alle 10er und 11er) einstimmig zustimmt
➥ mindestens 70 % der Fraktionsmitglieder in einer internen Abstimmung dafür stimmen

§1.1
Bündnisse, Konflikte & Forderungen

Routenbündnisse gegen staatliche Fraktionen müssen von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden.
Ein Konflikt umfasst meist 5 Kämpfe zwischen Fraktionen. Nach jedem Sieg darf eine Forderung gemäß Konfliktstufe gestellt werden. Forderungen können aus Geld, Gegenständen oder beidem bestehen.
Fraktionen können sich einvernehmlich auf andere Forderungen einigen, sofern beide Seiten ausdrücklich zustimmen. Gegenstände oder Waffen, die im Konflikt erbeutet wurden, dürfen Bestandteil der Forderung sein.

Forderungen:
➥ müssen realistisch, verhältnismäßig und situationsabhängig sein
➥ dürfen nur gestellt werden, wenn ein Großteil der Gegenseite anwesend ist

Beide Seiten legen einen klaren Zeitraum zur Annahme oder Ablehnung der Forderung fest. Eine Forderung muss mindestens bis zum nächsten Tag zur Prime Time (19:00 – 23:00 Uhr) gültig sein.
Nach 5 Kämpfen endet der Konflikt automatisch. Besteht dieser weiterhin oder wird eine Forderung abgelehnt, ist ein Kriegsvertrag über die Fraktionsverwaltung erforderlich.
Die FV darf unangemessene oder unrealistische Forderungen ablehnen.

Keine ausreichende Grundlage für einen Konflikt:
➥ einzelne Beleidigungen
➥ kleinere Provokationen
➥ Verkehrsunfälle
➥ belanglose Streitigkeiten oder einmalige Respektlosigkeiten

Neueinstellungen:
Während eines aktiven Konflikts dürfen keine neuen Mitglieder aufgenommen werden.

Nutzung gegnerischer Fahrzeuge:
Gestohlene Fahrzeuge dürfen nicht genutzt werden, um sich innerhalb eines laufenden Konflikts einen spielerischen Vorteil zu verschaffen. Dazu zählen insbesondere:
➥ Verfolgungsfahrten
➥ gezieltes Rammen
➥ taktische Nutzung während eines Kampfes

Die Nutzung gegnerischer Fahrzeuge zu RP-Zwecken oder zur Flucht bleibt erlaubt.

Waffenstillstand:
Nach Abschluss eines Konflikts gilt zwischen den beteiligten Fraktionen ein 12-stündiger Waffenstillstand. Während dieser Zeit sind neue Kampfhandlungen gegen dieselbe Partei untersagt.

§1.2
Kleidung, Fahrzeuge & Auftreten

Geplante Fraktionsaktionen müssen in den Farben der jeweiligen Fraktion durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für Kleidung als auch Fahrzeuge.
Fraktionsfahrzeuge müssen einheitlich in den offiziellen Fraktionsfarben lackiert sein. Kunterbunte Liveries durch welche die Zugehörigkeit zur Fraktion verdeckt, unkenntlich gemacht oder nur schwer erkennbar wird, sind nicht erlaubt.
Bei geplanten Aktionen dürfen ausschließlich Fraktionsfahrzeuge aus dem Fraktionsshop verwendet werden. Als Luftfahrzeug ist ausschließlich der Supervolito erlaubt.
Mitglieder dürfen private Aktionen in Zivilkleidung durchführen. Aktionen gegen andere Fraktionen in Zivilkleidung sind verboten und gelten als Baiting.
Wird ein Mitglied in Zivil ausgeraubt oder als Geisel genommen, entsteht daraus kein Fraktionskonflikt.
Fraktionsfahrzeuge dürfen nicht mit vorteilsbringenden Anbauteilen ausgestattet werden, welche Schutz bieten (z. B. Boxen vor Heckscheiben). Leistungstuning und optische Anpassungen bleiben erlaubt.
Das Tragen von Westen ist ausschließlich bei Fraktionsaktivitäten wie Kriegen oder Schießereien erlaubt.

§1.3
Fraktionslager & Waffenbestand

Waffenkammer & Fraktionsbestand: Alles, was der Fraktion gehört (z.B. Waffen, Munition), muss in der Waffenkammer gelagert werden. Es ist verboten, Fraktionssachen privat zu lagern – auch wenn die Fraktion aufgelöst wird. Privat Bestand darf nicht in den Fraktionsbestand übergehen und bleibt Privat!

Sonderregeln:
➥ Niemand darf euch zwingen, Waffen aus der Kammer herauszugeben.
➥ Wenn ihr vorher wisst, dass eine Razzia kommt, dürft ihr keine Waffen verstecken (z.B. im Kofferraum).
➥ Es ist nicht erlaubt, einfach alles privat zu lagern, um die Regel zu umgehen.
➥ Waffen zählen nur dann als Privatbesitz, wenn ihr sie vor dem Fraktionsbeitritt hattet.

Verstoß = kompletter Waffenbestand wird gelöscht.

§1.4
Base-Raids & Innenkämpfe

Ein Base-Raid setzt einen bestehenden, ernsthaften Konflikt zwischen beiden Parteien sowie einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund voraus.
Vor einer Basestürmung muss ein ernsthafter Versuch zur friedlichen Konfliktlösung stattgefunden haben. Dazu zählen insbesondere:
➥ Gespräche
➥ Verhandlungen
➥ Vermittlungsversuche

Nicht ausreichend für eine Basestürmung:
➥ einzelne Beleidigungen
➥ einmalige Schlägereien
➥ das Ausschalten eines einzelnen Fraktionsmitglieds
➥ sonstige kleinere oder einmalige Provokationen

Beispiel: „Ihr habt einen Mann von uns gehoppst“ stellt allein keinen ausreichenden Grund für einen Base-Raid dar.
Geeignete Gründe können beispielsweise Vertragsbruch, dauerhafte Provokationen oder ein Überfall auf eine Route sein.
Ein Base-Raid ist maximal einmal innerhalb von 24 Stunden pro Fraktion erlaubt und darf ausschließlich zwischen 19:00 Uhr und 00:00 Uhr stattfinden.
Fraktionsanwesen gelten generell als Todeszone. Eine gesonderte Ankündigung ist nicht erforderlich. Das reine Warten vor dem Eingang gilt nicht als Bedrohung und eröffnet keinen Schuss-Call.
Im Innenbereich sind unfair ausnutzbare Positionen, One-Way-Spots, Glitches oder dauerhaftes Verbarrikadieren verboten.
Wer vollständig umstellt ist und keine realistische Fluchtmöglichkeit mehr besitzt, sollte sich ergeben.
Unrealistische Kamikaze-Aktionen sind untersagt

§1.5
Waffenforderungen & staatliche Ziele

Waffenforderungen sind ausschließlich illegalen Fraktionen gestattet.
Staatswaffen dürfen niemals gefordert werden.
Staatliche Einrichtungen dürfen nur mit nachvollziehbarem RP-Hintergrund angegriffen werden. Sinnlose Angriffe oder stumpfes Erschießen staatlicher Kräfte sind verboten.

§1.6
Aufbauschutz

Neue Fraktionen genießen Aufbauschutz, solange sie sich nicht selbst aggressiv verhalten.

❌ Der Schutz verfällt beispielsweise bei:
➥ unerlaubtem Farmen auf illegalen Routen
➥ Angriffen auf andere Fraktionen
➥ aktiver Beteiligung an Konflikten

✅ Ausnahme: Ein paar Ladenräube oder eine Staatsbank allein führen nicht zum Verlust des Aufbauschutzes.

§1.7
Verbotene Fraktionsmechaniken

Das Einschleusen sogenannter „Sicarios“ in andere Fraktionen ist ohne Absprache mit der Fraktionsverwaltung verboten. Ausnahmen gelten ausschließlich für staatliche Ermittlungsbehörden.
Das Flüchten vor Verkehrskontrollen in die eigene Hood oder ein Fraktionsanwesen, um dadurch Schussgefechte oder Razzien auszulösen, gilt als Fail-RP.
Eine „Stürmung“, also das gewaltsame Aufbrechen von Türen zur Befreiung von Insassen, ist erst ab mindestens fünf Mitgliedern der eigenen Fraktion oder der eigenen Leaderschaft erlaubt. Eine Freilassung von Häftlingen darf gefordert werden.

§1.8
Agierlimits

Bei geplanten Aktionen darf das jeweils geltende Agierlimit einer Fraktion nicht überschritten werden. Als Beteiligung zählt nicht nur die aktive Teilnahme, sondern auch unterstützende oder passive Mitwirkung, beispielsweise durch Beobachtung, Kommunikation, Absicherung oder sonstige direkte Unterstützung der Situation.
Wird eine Fraktion in ihrer Hood oder Base angegriffen und befinden sich dort zu Beginn der Situation bereits mehr Mitglieder als das reguläre Agierlimit erlaubt, dürfen alle zu diesem Zeitpunkt anwesenden Mitglieder an der laufenden Situation teilnehmen.
Befinden sich zu Beginn des Angriffs weniger Mitglieder als das reguläre Agierlimit in der Hood oder Base, dürfen nur so viele weitere Mitglieder nachrücken, bis das geltende Agierlimit erreicht ist.
Dies gilt entsprechend auch für ungeplant entstehende Situationen außerhalb der Hood oder Base. Wird beispielsweise eine größere Gruppe einer Fraktion auf dem Rückweg von einer Veranstaltung, Feier oder vergleichbaren gemeinsamen Aktivität angehalten, überfallen oder angegriffen, dürfen alle Mitglieder teilnehmen, die sich bereits zu Beginn der Situation vor Ort befanden.
Ein nachträgliches Nachrücken weiterer Mitglieder ist in solchen Fällen nur zulässig, solange dadurch das reguläre Agierlimit nicht überschritten wird.
Das bewusste Sammeln zusätzlicher Mitglieder oder Herbeiführen einer Situation mit dem Ziel, das Agierlimit zu umgehen, ist verboten.

Die Fahrzeugwahl einer Fraktion muss grundsätzlich zu ihrem jeweiligen Fraktionskonzept passen.
- Gangs nutzen überwiegend kompakte PKW, ältere Limousinen und sportliche Straßenfahrzeuge. Supersportwagen, gepanzerte SUVs und Luxusfahrzeuge sollen nicht das reguläre Erscheinungsbild bestimmen.
- Motorcycle Clubs orientieren sich überwiegend an Choppern, Cruisern, Touring-Bikes sowie kompakten PKW. Supersportwagen und Luxuslimousinen gehören nicht zum üblichen Erscheinungsbild.
- Mafien nutzen überwiegend Limousinen, Coupés sowie hochwertige SUVs. Offroad-Fahrzeuge, Rennfahrzeuge oder Supersportwagen sollen nicht das reguläre Erscheinungsbild bestimmen.
- Kartelle orientieren sich überwiegend an SUVs, Pickups und Geländefahrzeugen. Luxusfahrzeuge und Motorräder sollen nicht das reguläre Erscheinungsbild bestimmen.
- Abweichungen sind zulässig, sofern sie durch einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund begründet sind und nicht dauerhaft das eigentliche Fraktionskonzept ersetzen.

Jeder Konflikt zwischen Fraktionen benötigt einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund.
Grundsätzlich gilt „Worte vor Taten“. Vor einer Eskalation mit Schusswaffen muss zunächst versucht werden, den Konflikt im RP verbal oder auf andere geeignete Weise zu lösen, sofern keine ausdrückliche Ausnahme im Regelwerk besteht.
Geiselnahmen, Hinrichtungen, Folter und vergleichbare Handlungen müssen den jeweils dafür geltenden Regelungen entsprechen.
Fraktionskonflikte und Fraktionskriege sind kein Free-for-All. Sie benötigen einen nachvollziehbaren Hintergrund, ein erkennbares Ziel und müssen Möglichkeiten zur Deeskalation oder Beendigung des Konflikts offenlassen.

Auch nach einer Niederlage ist das RP fortzuführen. Die unterlegene Partei hat die Konsequenzen der jeweiligen Situation auszuspielen und unnötige Provokationen unmittelbar nach der Niederlage zu unterlassen.
Mögliche RP-Konsequenzen können beispielsweise materielle Verluste, Gebietsverluste, finanzielle Forderungen oder andere verhältnismäßige Bedingungen sein.

Metagaming sowie sogenannte „Wecker“, bei denen Personen außerhalb des RP gezielt zur Teilnahme an einer laufenden Situation gerufen werden, sind verboten.

§1.9
Jede genehmigte Fraktion erhält einmalig einen begrenzten Startbestand für erste RP-Szenen. Dieser umfasst 15 SNS-Pistolen, 10 normale Pistolen, 2 Pistolen MK II sowie 100 Einheiten Munition. Zusätzlich werden jeweils 50 Einheiten Koks, Weed und Speed bereitgestellt. Waffen und Munition werden im Fraktionslager hinterlegt und dürfen ausschließlich durch berechtigte Ränge ausgegeben werden. Verbrauchte, verkaufte, verlorene oder durch staatliche Fraktionen beschlagnahmte Bestände werden vom Team nicht ersetzt. Der Startbestand stellt keine dauerhaft garantierte Lagermenge dar. Sobald die Vorräte sinken, muss die Fraktion selbst für Nachschub sorgen und weitere Waren vollständig im RP durch Lieferungen, Kontakte, Herstellung oder Handel beschaffen.

§2.0

Gangs sind ein wichtiger Bestandteil des Servers und haben besondere Rechte sowie Pflichten, dennoch müssen sie sich an die grundlegenden RP-Regeln halten und ein realistisches Verhalten zeigen.

§2.1

Ein Jump (Überfall auf andere Gangs) ist 2x pro Tag erlaubt, ohne dass es als Baseraid gewertet wird. Nach einem Jump muss auf eine Reaktion der gegnerischen Gang gewartet werden. Dauerhaftes Jumpen ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund ist strengstens untersagt. Ein Jump ist mit Fäusten, Baseballschlägern oder Schlagringen zu vollziehen.

§2.2

Drive-Bys sind ausschließlich mit einem passenden RP-Hintergrund gestattet. Wahllose Gewalt ohne Zusammenhang wird als RDM gewertet und führt zu Sanktionen. Jede Handlung muss auf einer nachvollziehbaren Geschichte oder Motivation basieren.

§2.3

Komplett einheitliche Gang-Outfits in einer Farbe sind ungerne gesehen. Ein einzelnes Kleidungsstück in der Gangfarbe zusätzlich zur Flag ist gestattet, jedoch darf das Auftreten nicht unrealistisch wirken. Beispielsweise die Ballas dürfen nicht komplett in Lila gekleidet sein. Grundlegend müssen Mitglieder sich realistisch und straßengerecht kleiden. Komplett einfarbige Outfits gelten als unrealistisch.

§2.4

Für Kriege oder Schussgefechte muss ein großes, deutliches Fraktionsmerkmal (z.B. Oberteil oder Weste) getragen werden.

§2.5

Mitglieder einer Gang sind ausschließlich über ihre Flag identifizierbar, nicht über einfarbige Kleidung. Die Flag muss klar erkennbar getragen werden, zum Beispiel am Kopf, Arm oder Bein.

§2.6

Konflikte zwischen Gangs müssen in den jeweiligen Heimatgebieten stattfinden. Kämpfe in neutralen Zonen oder fremden Stadtteilen gelten als Fail-RP. Erlaubt sind Ausnahmen wie Verfolgungsjagden, die im eigenen Gebiet starten, oder RP-Situationen, die sich natürlich weiterentwickeln.

Beispiele: Vagos (Vespucci) ➤ Konflikte müssen in Vespucci ausgetragen werden
Ballas (Davis) ➤ Konflikte müssen in Davis ausgetragen werden

§2.7

Gangs ist es erlaubt, im Rahmen des RP situationsabhängig leichte und nicht schwerwiegende Beleidigungen oder Sticheleien auszusprechen, sofern diese einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund haben. Sollte es zu Beschwerden über solche Situationen kommen, entscheidet das Team individuell anhand des Kontexts. Schwere oder respektlose Beleidigungen, die keinen Bezug zum RP haben, bleiben weiterhin verboten (N-Bombe).

§2.8

Bei geplanten Kolonnenfahrten (Rideouts) ist es Gangs nur gestattet, gangtypische Fahrzeuge (z.B. Lowrider, Motorräder usw.) zu verwenden.

§2.9
Strapfights

Gangs ist es erlaubt, einmal täglich sogenannte Strapfights durchzuführen. Dabei fährt eine Gang mit BMX-Fahrrädern bei einer anderen Gang vorbei und eröffnet mit Pistolen das Feuer, wodurch eine kurze Schießerei entsteht.

Durch einen Strapfight darf kein weiterer Konflikt entstehen und es dürfen daraus keine Forderungen oder weiterführenden Aktionen abgeleitet werden.

Nach einem Strapfight müssen alle beteiligten Personen durch das LSMD wiederbelebt werden. Das Ausrauben oder Durchsuchen der Teilnehmer ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.

§3.0

Bei Beitritt einer illegalen Fraktion, geht man damit ein, jederzeit ein Blood-Out erhalten zu können. Ein Einverständnis der betroffenen Person ist hierfür nicht erforderlich. Die Entscheidung, ob ein normaler oder Hard-Blood-Out durchgeführt wird, obliegt der Fraktion.

Bei einem Blood-Out vergisst die Person alle Informationen (wie Gespräche, Deals, Pläne, Orte, Personen, usw.) die mit der Fraktion zu tun haben. Danach ist es verboten etwas gegen die Fraktion zu unternehmen. Aussagen wie „Ich habe da etwas gelesen“ oder „Mir hat jemand etwas erzählt“ sind keine Gründe.
Zusätzlich gilt bei jedem Blood-Out nach §1.4 die Fraktionssperre.

Der Blood-Out gilt als abgeschlossen, sobald die betroffene Person beim Los Santos Medical Department respawnt ist. Vor der Durchführung muss klar kommuniziert werden, ob es sich um einen normalen Blood-Out oder einen Hard-Blood-Out handelt.

Normaler Blood-Out:
➤ Alle Erinnerungen an die Fraktion verschwinden
➤ Identität & Besitz bleiben erhalten

Trust-Blood-Out:
Ein Trust-Blood-Out ist ebenfalls möglich. Die betroffene Person kann sich mit einem Betrag X aus der Fraktion freikaufen (die Fraktionsleader legen die Höhe selbst fest oder verzichten komplett darauf). Die Person verlässt die Fraktion im Guten und darf sich an alles erinnern.

Hard-Blood-Out

➤ Muss als Hinrichtung im RP ausgespielt werden (muss vorher beim Highteam beantragt werden.)
➤ Danach neue Identität
➤ Kompletter Verlust des Besitzes, außer Fahrzeugen

➤ Erhalten bleibt:
➤ Garage
➤ VIP-/Coin-Gegenstände

Eine Anfechtung ist möglich. OOC-Tickets oder nachträgliche OOC-Einsprüche sind erlaubt.

§3.1

Personen, die drei Mal auf einer illegalen Route erwischt wurden, können rechtmäßig hingerichtet werden (Hard-Blood-Out). Die Fraktion muss nachweisen können, dass die Person wirklich 3x dort angetroffen wurde.

§3.2

Eine Hinrichtung darf erst stattfinden, wenn Sie vom High-Team genehmigt wurde. Erst mit dieser Erlaubnis darf die betroffene Person gesucht, verfolgt oder getötet werden. Des Weiteren muss die Person der Hinrichtung zustimmen. Ohne Zustimmung oder Genehmigung ist die Hinrichtung ungültig.

§3.3

Eine Hinrichtung ist nur mit einem nachvollziehbaren und schwerwiegenden Grund zulässig. Vorab müssen alle anderen Lösungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein.

§3.4
Flucht vor einem Blood-Out

Eine Flucht vor einem Blood-Out ist erlaubt. Die flüchtende Person muss der Fraktionsleitung unmittelbar per SMS oder Anruf mitteilen, dass sie die Fraktion verlassen hat.

Nach einer Flucht darf die Person bis zu zwei Wochen von der Fraktion oder beauftragten Personen verfolgt und nachträglich gebloodoutet werden. Gelingt die Flucht dauerhaft, bleiben sämtliche Erinnerungen erhalten.

§5.0
Routen Grundlagen & Besitz

Folgende Routen sind von Bad-Fraktionen einnehmbar:
Kokain, Weed, Speed, Waffen, Aufsatzroute sowie die Munitionsroute.

Alle legalen Routen sind öffentlich und auf der Karte eingezeichnet.

Wer eine Route beansprucht, ist verpflichtet, diese aktiv zu nutzen, zu überwachen und langfristig zu verteidigen.

§5.1
Routen Nutzung & Verhalten

Fraktionen dürfen sich nur auf ihrer eigenen Route oder auf Routen aufhalten, auf denen sie eingekauft sind. Ausgenommen davon sind Waffenrouten.

Der Besitzer einer Route ist berechtigt, im Umkreis von 100 Metern um seine Route ohne Schusscall zu schießen. Dieses Recht gilt ausschließlich für den Routenbesitzer.

Bei Routenrazzien dürfen nur der Routenbesitzer sowie aktuell anwesende, eingekaufte Gruppierungen gemeinsam gegen Staatsfraktionen vorgehen.

§5.2
Routenhandel & Routenschutz

Der Mindestverkaufspreis einer Route wird von der FV festgelegt. Änderungen am Routenbesitz sind der Fraktionsverwaltung zu melden.

Ein Routenschutz entsteht ausschließlich durch die erfolgreiche Einnahme einer Route im Rahmen eines Konflikts bzw. Kampfes.

Nach einer solchen Einnahme gilt folgender zeitlich begrenzter Routenschutz:
➥ Waffen-, Aufsatz- und Munitionsrouten: 2 Wochen
➥ Drogenrouten: 1 Wochen
➥ Schwarzgeldkarte: 1 Woche

Der Routenschutz ist immer an die aktuell eingetragene Fraktion gebunden und nicht übertragbar.

Ein Verkauf oder eine Weitergabe der Route führt weder zur Übertragung noch zur Verlängerung des Routenschutzes. In diesem Fall gilt die Route als schutzlos und kann von anderen Fraktionen angegriffen werden.

Der Routenschutz kann nur durch reguläre Konflikte oder Kämpfe erlangt oder entzogen werden.

§5.3
Monopolrouten

Besitzer von Monopolrouten (z. B. Waffen-, Munitions-, Aufsatzrouten sowie die Schwarzgeldkarte) sind verpflichtet, Neutralität zu wahren. Diese Routen dürfen nicht als Druckmittel in aktiven Konflikten genutzt werden.

Auch im Falle eines Konflikts darf anderen Fraktionen die Nutzung dieser Routen nicht untersagt werden.

§5.4
Konflikte & Kriege

Konflikte zwischen Fraktionen sollen möglichst ohne zivile Opfer stattfinden. Eine Kriegserklärung erfolgt mündlich zwischen den Leadern und kann durch einen Kriegsvertrag ergänzt werden.

Nach der ersten Forderung dürfen maximal fünf Kämpfe ausgetragen werden. Nach jedem Kampf kann der Gewinner eine neue oder angepasste Forderung stellen.

Nach dem fünften Kampf muss die unterlegene Fraktion entweder zahlen oder gemeinsam mit der Gegenseite (Leaderschaft) einen Kriegsvertrag (KV) ausarbeiten.

Kommt es bei der Erstellung des KV zu Schwierigkeiten oder Streitigkeiten, ist ein Termin bei der FV zu vereinbaren, damit die Verhandlungen überwacht und bei Bedarf eingegriffen werden kann. Muss die FV den KV oder dessen Erstellung überwachen, klären die jeweiligen 12er untereinander, wer sich bei der FV meldet.

§5.5
Kriegsvertrag

Jeder Krieg muss bei der FV angemeldet und genehmigt werden. Ohne Anmeldung besteht kein Anspruch auf Support bei Regelverstößen.

Der Kriegsvertrag muss folgende Punkte enthalten:
➥ Grund des Krieges
➥ Anzahl der benötigten Siege (1 of 1; 2 of 3; ...)
➥ Datum und Uhrzeit bzw. Kriegszeitraum
➥ Kriegsort (genau definiertes Gebiet/Gelände)
➥ Vereinbarte Waffen (Only Pistol, ...)
➥ Kriegsoutfit beider Parteien/Fraktionen (mit Bildern)
➥ Siegerprämie (Routenbesitz, Geld, Waffen, etc.)
➥ spezielle Regelungen z.B. ohne Backstap, kein Heli, Personenbegrenzung, etc.

Sollte ein Krieg nicht bei der FV angemeldet worden sein, so kann bei Vertragsbruch sich nicht im Support beschwert werden!

Kommt es zu Streitigkeiten/ Problemen, entscheidet die Fraktionsverwaltung.

§5.6
Kriegsablauf

Ein Krieg gilt als gewonnen, sobald das festgelegte Siegesziel erreicht oder die Gegenseite aufgibt. Der Gewinner erhält die vereinbarte Siegerprämie.

Bei Routenkriegen kann die Route erst nach Ablauf des Schutzes erneut angegriffen werden. (siehe §5.2)

Wiederbelebte Spieler dürfen bis zur Entscheidung des Kampfes nicht mehr teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder, die mindestens 24 Stunden vor Kriegsbeginn Teil der Fraktion waren.

§5.7
Kriegsregeln

Während eines Krieges gilt grundsätzlich das normale Regelwerk. Offroad-Fahren wird etwas lockerer gehandhabt, muss jedoch weiterhin realistisch bleiben. Extreme Stunts und unrealistische Sprünge bleiben verboten!

Das festgelegte Kriegsoutfit ist verpflichtend zu tragen, ebenso sind Fraktionsfahrzeuge in Fraktionsfarbe zu nutzen. Helme sind dabei nicht erlaubt.

Zur Vermeidung von Campen muss spätestens alle 20 Minuten die Position gewechselt werden.

Außerhalb des vereinbarten Kriegsgebiets und der Kriegszeiten lässt man sich gegenseitig in Ruhe und hält Abstand.

§5.8
Grenzen & Verwaltung

Forderungen müssen stets realistisch, fair und verhältnismäßig sein.

Bei Unstimmigkeiten entscheidet die Fraktionsverwaltung. Diese ist berechtigt, Kriege zu beenden oder einen Sieger festzulegen.

§6
Langwaffenroute und militärische Sperrzone

Aufgrund ihrer hohen strategischen Bedeutung wird die Langwaffenroute als sogenannte „Kriegswaffenroute“ eingestuft.

Die Army ist dazu berechtigt, die Langwaffenroute alle 10 Stunden anzugreifen bzw. zu säubern. Eine solche Maßnahme gilt nicht als staatliche Razzia, sondern als strategische Intervention.

Darüber hinaus wird das gesamte Gebiet der Langwaffenroute als militärische Sperrzone eingestuft. Das unbefugte Betreten sowie der Besitz oder Transport entsprechender illegaler Gegenstände, kann durch das Militär sowie durch zuständige Exekutivbehörden geahndet werden.

Als illegale Gegenstände gelten in diesem kontext insbesondere:

Langwaffenschrott

veredelte Langwaffenkomponenten
Kriegsausrüstung, einschließlich Langwaffen

§6.0
Allgemeines

Fraktionsmissionen gelten als eigenständiges Mini-Event. Handlungen aus einer Fraktionsmission dürfen nicht in das reguläre RP übernommen werden.
Beispiel: „Ihr habt unseren Transporter überfallen, jetzt raiden wir euch.“ ist nicht erlaubt.
Auch während Fraktionsmissionen gelten alle allgemeinen Serverregeln weiterhin uneingeschränkt, sofern keine Ausnahmen ausdrücklich genannt werden.

Beispiel: „Ihr habt unseren Transporter überfallen, jetzt raiden wir euch.“ ist nicht erlaubt.

Auch während Fraktionsmissionen gelten alle allgemeinen Serverregeln weiterhin uneingeschränkt, sofern keine Ausnahmen ausdrücklich genannt werden.

§6.1
Teilnahme und Ablauf

An Fraktionsmissionen dürfen alle Fraktionen sowie Zivilisten teilnehmen. Angriffe auf die ausführende Fraktion sind daher erlaubt, unabhängig davon ob es sich um Polizei, Zivilisten oder kriminelle Fraktionen handelt.
Sobald du die Zone einer Fraktionsmission betrittst, musst du bis zum Ende der Mission innerhalb der Zone bleiben.

§6.2
Kampfregeln innerhalb der Zone

Bei Fraktionsmissionen in Sandy Shores (Lila) und Roxwood (Orange) sind sämtliche Waffen erlaubt. Präzisionsgewehre sind verboten.

Fahrzeuge dürfen innerhalb der aktiven Kampfzone nicht zur Teilnahme am Kampf genutzt werden.

Es darf ausschließlich innerhalb der markierten Zone geschossen werden. Schüsse von außerhalb in die Zone oder aus der Zone heraus sind verboten.

Ein Schusscall ist innerhalb der Zone nicht erforderlich.

§6.3
Abschluss der Mission

Sobald alle Kisten geöffnet wurden und der Container erscheint, gilt die letzte lebende Partei oder Person als Gewinner. Danach darf die Zone nicht mehr betreten werden.

§6.4
Kommunikation und Fairplay

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den IC-Funk. Gespräche über Discord oder andere externe Plattformen sind untersagt.
Die Nutzung von Gambo-Mechaniken wie Funkschießen, Glitch-Rollen, Speed-Boosting oder Emote-Missbrauch ist strengstens untersagt.
Drive-By ist ebenfalls verboten. Schusswaffen dürfen nicht aus fahrenden Fahrzeugen heraus verwendet werden.

Regelstand

Zuletzt geändert am 07.10.2026

Die Serverleitung steht über dem Regelwerk. Entscheidungen der Serverleitung sind jederzeit bindend.